DAS URTEIL DES OBERSTEN AUF DIE ERBSCHAFTSSTEUER UND SPENDEN

DAS URTEIL DES OBERSTEN AUF DIE ERBSCHAFTSSTEUER UND SPENDEN

Der letzte Tag des 9. Februar 2018 gab das höchste Gericht den Satz (STS 550/2018) durch die nach Spanien verurteilt, indem Sie keine gebietsfremde Steuerpflichtige Person in einem Land ausserhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums die Rechtsvorschriften der autonomen Region des Wohnsitzes des Erblassers oder der Spender bei Bezahlung durch die Erbschaftssteuer anwenden. Das Urteil wirft, dass die bestehende Norm, die die "Verbindungspunkte" entwickelt die Freizügigkeit der Kapital- und Personenverkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittländern verletzt. Jetzt anfordern jene Ausländer, die die Steuer auf eine Folge oder ein Stipendium mit Zustandregelungen, bezahlt hatten die Rückkehr der unsachgemäße Einkommen in Bezug auf die überschüssige Steuer, die gezahlt haben, müssen mit den Vorschriften über staatliche gelten. Keine vorgeschriebenen Siedlungen betroffen wären (die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre, gerechnet ab Ablauf der Abgabetermin für die Liquidation der Steuer. Wir hoffen, dass recht bald nach dem neuen Gesetz passt.

Bitte beachten Sie: dieser Artikel ist eine bloße Zusammenfassung des zitierten Satzes in Bezug auf die geltenden Rechtsvorschriften, die dies beeinflussen könnten. Wenn Sie die beschriebene Situation betroffen sind empfehlen wir auf jeden Fall um seine Fachanwalt für Steuerangelegenheiten oder Ihrem Steuerberater für Beratung entsprechend ihrer spezifischen Verhältnisse zu drehen.  Weitere Informationen erhalten Sie bei info@albadomus.com

Neueste Nachrichten
© 2025 Alba Lozano S.L. - All Rights Reserved
Zustimmung verwalten

Wir verwenden eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern, um das Web zu personalisieren, unsere Dienste zu analysieren und Ihnen Werbung basierend auf Ihren Surfgewohnheiten und -präferenzen anzuzeigen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Cookie-Richtlinie

Cookies akzeptieren Konfiguration Cookies ablehnen